Werden auch Sie Mitglied im "Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V."
und der Reservisten der Bundeswehr aus Neusorg
Wenn Sie Engagement für die Streitkräfte und Sicherheitspolitik haben, für Teamgeist und kameradschaftliches Miteinander sind und für die Mitarbeit bei Öffentlichkeitsarbeiten als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft sein möchten,
dann sind Sie bei uns genau richtig!
Sie sind Reservist der Bundeswehr - haben also mindestens einen Tag als Soldat gedient - und möchten sich im Reservistenverband engagieren, dann werden Sie doch Mitglied bei der Reservisten-Kameradschaft Neusorg.
Auch aktive Soldaten und Personen ohne Wehrdienst sind uns herzlich willkommen.
Sie erhalten folgenden Mitgliederstatus:
- Reservisten der Bundeswehr: Ordentliches Mitglied
- Aktive Soldaten: Außerordentliches Mitglied
- Personen ohne Wehrdienst in der Bundeswehr: Fördernde Mitglieder
Füllen Sie einfach das Anmeldeformular aus (etwas Geduld beim Herunterladen) und senden es uns mit Ihrer Unterschrift per Post oder per Telefax unter 02306 72299 zu.
Der Jahresbeitrag beträgt 15,00 € inkl. Versicherungsschutz bei allen RK-Besuchen, Veranstaltungen und enthält weitere geldliche Vorteile für Verbands-Mitglieder.
Wir sind für Sie (Dich) da!
Bei Anträgen oder persönliche Belangen werden wir Sie unterstützen wie z. B.:
Reservisten-Ausweis der Bundeswehr
Einkleidung / Uniform
Uniform-Trageerlaubnis
Teilnahme an freiwilligen dienstlichen Veranstaltungen
Der Weg zur freiwilligen Beorderung (MoB)
Lehrgänge - Wehrübungen
Als Reservist der Bundeswehr, kann man wieder freiwillig als Soldat zu dienstlichen Veranstaltungen (DVag) zugezogen werden, wenn man dienstfähig ist und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine solche Zuziehung kann unter diesen Voraussetzungen auf Ihren Antrag hin zugesandt werden.
Bei anderen Personen (nur Förderer) entscheidet die Bundeswehr über eine Teilnahme als Gast an der dienstlichen Veranstaltung (DVag).
Grundsätzlich kann nur zugezogen / eingeladen werden, wer vorher einen EVARes-Datenerfassungsbogen ausgefüllt und unterschrieben bei seinem zuständigen FwRes oder über die Geschäftsstelle des VdRBw abgegeben hat.